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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.03.2008
- X ZR 49/07 -
BGH: Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nicht gegen Reiseveranstalter
Ausgleichszahlungsanspruch muss gegen Fluggesellschaft geltend gemacht werden
Der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) etwa aufgrund einer Flugannullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern gegen die ausführende Fluggesellschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar befand sich im April 2005 auf einer Urlaubsreise auf Teneriffa. Am Abreisetag erfuhren sie, dass ihr Rückflug nach Berlin über Nürnberg überbucht sei. Ihnen wurde stattdessen ein Ersatzflug nach Bremen angeboten, wo das Ehepaar ein Mietfahrzeug für die Rückfahrt nach Berlin nehmen sollte. Das Ehepaar nahm das Angebot an. Nach der Rückkehr erhob der Ehemann gegen die Reiseveranstalterin Klage auf Zahlung einer
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Duisburg wiesen die Klage ab. Ausgleichsansprüche nach Art. 7 VO seien nicht gegen die Reiseveranstalterin, sondern ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Revision ein.
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf
Anspruch auf Ausgleichszahlung richtet sich stets gegen Fluggesellschaft
Dass nur das ausführende Luftfahrtunternehmen zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 03.05.2006
[Aktenzeichen: 35 C 5083/05] - Landgericht Duisburg, Urteil vom 15.03.2007
[Aktenzeichen: 12 S 67/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 965 MDR 2008, 965 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 2119 NJW 2008, 2119 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 455 NZV 2008, 455 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2008, Seite: 175 RRa 2008, 175 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1271 VersR 2008, 1271
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Dokument-Nr. 25995
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