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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.05.2013
- 1 BvR 1236/13 -
BVerfG zur Neuvergabe der Presseplätze im "NSU-Verfahren": Grundrechte eines freien Journalisten durch erneute Platzvergabe nicht verletzt
Freier Journalist scheitert Klage auf Zuteilung eines Sitzplatzes
Die Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines freien Journalisten mit dem Ziel der Zuteilung eines Sitzplatzes hatte keinen Erfolg. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben.
Der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall ist freier
Verfassungsbeschwerde aus Vertrauensschutzgründen
Der Beschwerdeführer hat sich mit seiner
Grundrechte des Journalisten nicht verletzt
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)
- NSU-Prozess: OLG München muss angemessene Zahl an Sitzplätzen für ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern vergeben
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 990/13]) - NSU-Verfahren: BVerfG weist Klage eines freien Online-Journalisten nach Verlosung der Presseplätze ab
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.05.2013
[Aktenzeichen: 1 BvQ 13/13])
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Dokument-Nr. 15763
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