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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2013
- 1 BvR 1751/12 -
BVerfG: Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers erforderlich
Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen eines Zivilprozesses als „Winkeladvokatur“ zu bezeichnen, kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des kritisierten Anwalts abzuwägen.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Beschwerdeführer
„Mir persönlich erscheint es daher fragwürdig, wie es die Rechtsanwälte … mit ihrer prozessualen Wahrheitspflicht halten, wenn sie dem Gericht gegenüber eine ‚Kooperation‘ behaupten, wo sonst von ihnen allenthalben der Eindruck einer
Ich gehe davon aus, dass es nicht unsachlich ist, eine solche geschickte Verpackung der eigenen Kanzlei - mal als Kooperation, mal als
OLG: Bezeichnung als "Winkeladvokat" vollkommen unangemessen und unnötig
Das Landgericht (Landgericht Köln, Urteil v. 15.11.2011 - 5 O 344/10 -) und das Oberlandesgericht (Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 18.07.2012 - 16 U 184/11 -) verurteilten den Beschwerdeführer, es zu unterlassen, den Unterlassungskläger als Winkeladvokaten oder das von ihm geführte Büro als
Unterlassungskläger wird in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt
Zutreffend ist allerdings, dass durch den Begriff „Winkeladvokatur“ in das allgemeine
Bezeichnung als "Winkeladvokat" nicht als Schmähkritik einzuordnen
Es handelt sich jedoch hier nicht um
Rechtsschutz gegenüber Prozessbehauptungen nur, wenn sich ihre Mitteilung als missbräuchlich darstellt
Verfassungsrechtlich geboten war also eine Abwägung zwischen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Schmähkritik: Anwalt darf konkurrierende Kanzlei nicht als "Winkeladvokatur" bezeichnen
(Landgericht Köln, Urteil vom 15.11.2011
[Aktenzeichen: 5 O 344/10]) - Bezeichnung einer Kanzlei als "Winkeladvokatur" verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: 16 U 184/11])
Jahrgang: 2013, Seite: 279 BRAK-Mitt 2013, 279 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1266 GRUR 2013, 1266 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1070 MDR 2013, 1070 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 3021 NJW 2013, 3021 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 1405 NVwZ 2013, 1405
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Dokument-Nr. 16457
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