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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sozietät“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.2016
- 1 BvL 6/13 -
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig
Mit Sozietätsverbot verbundener Eingriff in Berufsfreiheit ist unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 59 a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung insoweit verfassungswidrig und nichtig ist, als er Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verbietet, sich mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zu verbinden. Der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist unverhältnismäßig. Denn der Gesetzgeber hat den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen - insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu birgt eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.
Die beiden Antragsteller des Ausgangsverfahrens sind ein Rechtsanwalt sowie eine Ärztin und Apothekerin. Sie gründeten eine Partnerschaftsgesellschaft und meldeten diese zur Eintragung in das Partnerschaftsregister an. Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen die Anmeldung zurück. Der Eintragung stehe die abschließende Regelung des § 59 a Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) entgegen, in der die Berufe des Arztes und des Apothekers nicht aufgeführt seien. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.Das Bundesverfassungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2013
- 1 BvR 1751/12 -
BVerfG: Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers erforderlich
Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen eines Zivilprozesses als „Winkeladvokatur“ zu bezeichnen, kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des kritisierten Anwalts abzuwägen.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Beschwerdeführer Rechtsanwalt und vertrat wiederholt eine Patientin in Arzthaftungsprozessen gegen mehrere Zahnärzte. Der im zivilgerichtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende Rechtsanwalt vertrat mehrfach jeweils zwei der beklagten Zahnärzte. Der Beschwerdeführer warf dem Rechtsanwalt Parteiverrat und widerstreitende Interessen vor,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2012
- IV ZB 18/11 -
Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i.A." nicht ausreichend
Berufung kann als unzulässig verworfen werden
Wird die Berufungsbegründung durch einen bei einer Sozietät angestellten Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben, so genügt dies nicht zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist und die Berufung kann verworfen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall legte die Klägerin Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil ein. Der Schriftsatz zur Berufungsbegründung wurde von einer in der Sozietät angestellten Rechtsanwältin mit dem Zusatz "i.A." (im Auftrag) unterschrieben. Das Berufungsgericht verwarf daraufhin die Berufung als unzulässig, da eine Unterschrift "i.A." nicht ausreiche. Dagegen legte die Klägerin... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- VIII ZR 230/07 -
Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen
Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient allein dazu, im Interesse der Mandantschaft um deren Vertrauensschutzes willen auf den erweckten Anschein abzustellen. Die Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät setzt damit eine anwaltstypische Tätigkeit voraus. Der Kauf einer PC-Anlage und ein damit verbundener Reparaturauftrag stellen jedoch, auch wenn sie für ein Anwaltsbüro erfolgen, keine solchen Tätigkeiten dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerin vertreibt und repariert Computeranlagen. Die Beklagte war angestellte Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät, die ihre EDV-Ausstattung bei der Klägerin erwarb. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Bezahlung von zwei Rechnungen über die Lieferung einer PC-Anlage in Höhe von 1.780 € und die Reparatur eines defekten Servers in Höhe von 877,10 € in Anspruch.Die... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.04.1998
- 1 BvR 1773/96 -
Sozietätsverbote zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer sind verfassungswidrig
Der Erste Senat des BVerfG hat in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren entschieden, daß das Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist. Der Senat hat deshalb ein vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgesprochenes Sozietätsverbot aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Das Verfassungsbeschwerde-Verfahren betraf die Frage, ob ein Anwaltsnotar eine Sozietät mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern eingehen darf, die zugleich Wirtschaftsprüfer sind.Weder das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer oder das der Rechtsanwälte oder Notare enthält ein ausdrückliches Sozietätsverbot für Anwaltsnotare, also Rechtsanwälte, die das Amt des Notars... Lesen Sie mehr
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