Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.06.2016
- 1 BvR 2544/08 -
Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Bayerisches Verfassungsschutzgesetz erfolglos
Geheimdienstliche Befugnisse zur Online-Durchsuchung und Datenerhebung
Die Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz und dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist im Übrigen mangels Beschwer und gegenwärtiger Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die wesentlichen von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Fragen sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz von 20. April 2016 (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) geklärt.
Verfassungsbeschwerde u.a. gegen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme
Die
Die Beschwerdeführer sind ehemalige und gegenwärtige Abgeordnete des Bayerischen Landtags. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen Befugnisse von Polizei und
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG und des Art. 1 Abs. 1 GG durch die erfolgten Gesetzesänderungen.
Zwischenzeitliche Streichung der angegriffenen Normen
Die
Keine Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer feststellbar
Darüber hinaus ergibt sich aus der Darlegung der Beschwerdeführer keine gegenwärtige Selbstbetroffenheit durch die von ihnen gerügten Normen. Sie führen nicht aus, inwiefern der gesetzlich normierte besondere Schutz der Abgeordnetenkommunikation den Beschwerdeführern, die sich ganz wesentlich darauf berufen, aufgrund ihrer politischen Arbeit und ihrer Abgeordnetentätigkeit mit Dritten, die von der Polizei und dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ ra-online
- Thüringer Neuregelung zur heimlichen Datenerhebung im Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig
(Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: VerfGH 19/09]) - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
[Aktenzeichen: 10 BV 09.2641])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22850
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22850
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.