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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.12.2010
- 1 BvR 2593/09 -
BVerfG zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden
Zulässigkeit so genannter OT-Mitgliedschaft vom Bundesarbeitsgericht grundsätzlich anerkannt
Das Bundesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) zu entscheiden.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine besondere Art der
Kläger verlangt nach Beitritt bei IG Metall Zahlung der Lohndifferenz basierend auf Manteltarifvertrag
Im hiesigen Fall ist die Beschwerdeführerin, ein Maschinenbauunternehmen, Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der in seiner Satzung die Möglichkeit einer
BAG: Austritt aus Fachgruppe führt nicht zum Wegfall der Tarifgebundenheit
Das Bundesarbeitsgericht gab seiner Klage statt. Die Satzung des Arbeitgeberverbandes weise nicht die koalitionsrechtlich gebotene eindeutige Trennung zwischen Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung auf mit der Folge, dass der Austritt aus der Fachgruppe nicht zum Wegfall der
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Es kann dahinstehen, ob durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in die Berufsfreiheit und/oder die Koalitionsfreiheit der Beschwerdeführerin eingegriffen wird, da diese Eingriffe jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.
Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie stellt Verfassungsrang dar
Die Funktionsfähigkeit der
Trennung der Mitgliedschaftsbereiche keine unzumutbare Belastung
Die Beschwerdeführerin wird durch die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Anforderungen an die Trennung der Mitgliedschaftsbereiche im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10721
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