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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.2011
- 2 BvR 633/11 -
BVerfG: Medizinische Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug untergebrachten Strafgefangenen unzulässig
Baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig
Die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzug Untergebrachten gegen eine medizinische Zwangsbehandlung mit Neuroleptika war vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Das Gericht erklärte die baden-württembergische gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, da die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 2 des baden-württembergischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und somit nichtig ist.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls ist seit dem Jahr 2005 im
Gericht beruft sich bei Entscheidung auf § 8 Abs. 2 Satz 2 des baden-württembergischen Gesetzes zur Unterbringung psychisch Kranker
Der im konkreten Fall als Rechtsgrundlage herangezogene § 8 Abs. 2 Satz 2 des baden-württembergischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz - UBG BW) bestimmt, dass der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht unter Absatz 3 fällt. § 8 Abs. 3 UBG BW sieht (nur) für operative Eingriffe und Eingriffe, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ein Einwilligungserfordernis vor.
BVerfG rügt Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG BW mit dem
BVerfG verweist auf Entscheidung zur Zulässigkeit von medizinischen Zwangsbehandlungen vom März 2011
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf die Erreichung des Vollzugsziels gerichteten medizinischen
Voraussetzungen für möglich medizinischen Zwangsbehandlung nicht gegeben
Die Eingriffsermächtigung des § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG BW genügt, auch in Verbindung mit weiteren Bestimmungen des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes, den in diesem Beschluss konkretisierten Maßstäben nicht. Insbesondere ist die medizinische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2011
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- BVerfG: Medizinische Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäters unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2011
[Aktenzeichen: 2 BvR 882/09]) - Zimmerarrest im Maßregelvollzug nur bei landesgesetzlicher Grundlage
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 9/06])
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Dokument-Nr. 12434
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