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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.10.2006
- 2 BvR 696/04 -
Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung ist zulässig
Der Beschwerdeführer ist im Juni 1998 in Hamburg geboren. Seine Mutter besitzt die albanische Staatsangehörigkeit und war zum Zeitpunkt seiner Geburt mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Mit rechtskräftigem Urteil vom November 1999 stellte das Amtsgericht auf die Vaterschaftsanfechtungsklage des Ehemannes hin fest, dass der Beschwerdeführer nicht von ihm abstammt. Die Ehe wurde kurz darauf geschieden. In der Folgezeit zog die Behörde den Kinderausweis des Beschwerdeführers ein, da er nicht mehr im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sei. Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Der Wegfall der deutschen
Diese Grenzen sind jedoch hier nicht überschritten. Entziehung der deutschen
Die geltenden einfachgesetzlichen Bestimmungen schließen allerdings einen durch erfolgreiche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 112/06 des BVerfG vom 15.11.2006
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Dokument-Nr. 3350
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