Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.09.2007
- 2 BvR 855/06 -
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungsgemäß
Gleichheitssatz und Alimentationsprinzip sind nicht verletzt
Die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Beamtin, die mit einer Frau in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Beamten wird neben ihrem Grundgehalt ein
Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz)
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor. Die Begünstigung verheirateter
Alimentationsprinzip nicht verletzt
Auch das
Das Bundesverwaltungsgericht war nicht verpflichtet, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen. Zu der Frage, ob die Richtlinie 2000/78/EG es verbietet, Vergütungsbestandteile wie den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 100/07 des BVerfG vom 12.10.2007
- Kein Verheiratetenzuschlag wegen eingetragener Lebenspartnerschaft
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2006
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 43.04]) - Familienzuschlag für verheiratete Beamte muss Lebenspartnern nicht gewährt werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2004
[Aktenzeichen: 4 S 1243/03]) - Beim Familienzuschlag sind Beamte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, nicht verheirateten Beamten gleich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003
[Aktenzeichen: 17 K 3906/02])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4983
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4983
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.