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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.01.2013
- 2 B 129.11 -
Gestiegene Einwohnerzahl: Berechnung von Versorgungsbezügen aus vorheriger Besoldungsstufe rechtmäßig
Gesetzlich verankerte 2-Jahres-Frist verfassungsrechtlich unbedenklich
Steigt die Einwohnerzahl einer Stadt, so können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsbezüge jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger war 14 Monate vor Beginn seines Ruhestandes in eine höhere
Wartefrist gehört zu Grundlagen des Berufsbeamtentums
Denn der Kläger hatte die letzte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
- Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 22.04.2010
[Aktenzeichen: 5 K 1082/09.GI]
- Keine Nachzahlung von Besoldung wegen Auflösung der Versorgungsrücklage
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 15.11.2012
[Aktenzeichen: 2 A 1918/11]) - Disziplinarverfahren wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen: Ruhestandsbeamter muss zu Unrecht erhaltene Versorgungsbezüge zurückzahlen
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 24.08.2012
[Aktenzeichen: 13 K 3278/11])
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Dokument-Nr. 15408
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