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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.01.2012
- BVerwG 1 C 1.11 -
BVerwG: Aufenthaltstitel erlischt nicht durch Auslieferung
Ausreise aufgrund staatlicher Zwangsmaßnahmen lässt keine Rückschlüsse auf fehlendes Interesse an Fortbestand des Aufenthaltstitels zu
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Aufenthaltstitel eines Ausländers durch seine Auslieferung an ein Drittland auch bei einer längeren Abwesenheit nicht erlischt.
Der Entscheidung lag der Fall eines 44jährigen kosovarischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1992 nach Deutschland kam, 1996 eine Deutsche heiratete, mit der er drei Kinder hat, und dem 2002 eine unbefristete
Ausländerbehörde verweigert Kläger wegen des zwischenzeitlich erloschenen Aufenthaltstitels Rückkehr nach Deutschland
Nachdem er 2008 freigesprochen und aus der Haft entlassen worden war, verweigerte die beklagte Ausländerbehörde dem zwischenzeitlich geschiedenen Kläger die Rückkehr nach Deutschland, da sein Aufenthaltstitel erloschen sei. Daraufhin kehrte er in den Kosovo zurück, wo er sich seither aufhält.
VG und VGH halten Erlöschen der Niederlassungserlaubnis mangels freiwilliger Ausreise des Klägers für ungerechtfertigt
2009 erhob der Kläger Klage auf Feststellung, dass seine
Auslieferung stellt keine Ausreise im Sinne der maßgeblichen Erlöschenstatbestände des Aufenthaltsgesetzes dar
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil im Ergebnis bestätigt. Ein Aufenthaltstitel erlischt nach den zitierten Vorschriften, wenn der
Staat hat längere Abwesenheit des Klägers durch dessen Auslieferung selbst veranlasst
Verlässt der Betroffene die Bundesrepublik aufgrund staatlicher Zwangsmaßnahmen - hier der Auslieferung an die Niederlande - ist ein Rückschluss auf ein fehlendes Interesse am Fortbestand des Aufenthaltstitels nicht gerechtfertigt. Hier hat es der Staat selbst veranlasst, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2010
[Aktenzeichen: 11 S 1089/10] - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2010
[Aktenzeichen: 1 K 676/09]
- BVerwG zum Aufenthaltsrecht eines Ausländers nach Rücknahme der Einbürgerung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.04.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 2.10 und BVerwG 1 C 16.10]) - BVerwG: Falsche Angaben für Besuchsvisum schließen Möglichkeit zum visumfreien Ehegattennachzug aus
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 23.09])
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Dokument-Nr. 12890
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