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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.08.2004
- BVerwG 1 C 29.02 -
Neue Maßstäbe für die Ausweisung von türkischen Arbeitnehmern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben, nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen aus Deutschland ausgewiesen werden dürfen.
Das Gericht hat Grundsätze, die nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr für die
Danach ist eine
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache zur nochmaligen Überprüfung der 1992 verfügten
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Quelle: Pressemitteilung Nr. 48/04 des BVerwG vom 03.08.2004
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Dokument-Nr. 1587
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