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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2012
- 21 ZB 12.1070 -
Gefährlichere Feuerwerkskörper gehören in die Hände von Fachleuten
Deutsches Sprengstoffrecht schreibt Fachkundennachweis für Umgang mit und Erwerb von gefährlicheren Feuerwerkskörpern vor
Für eine uneingeschränkte Erlaubnis zum Umgang mit bzw. zum Erwerb von gefährlichen Feuerwerkskörpern ist die Vorlage eines Fachkundennachweises erforderlich. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger, ein Mechaniker aus der Nähe von Regensburg, beim
Nachweis der Fachkunde bei bestimmten Feuerwerkskörpern unentbehrlich
Das
Kläger beruft sich auf EU-Richtlinien
Mit der Klage bezweckte der Kläger die Erteilung einer uneingeschränkten
Kläger hat keinen Anspruch auf uneingeschränkte sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage abgewiesen; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine uneingeschränkte sprengstoffrechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 14767
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