wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.09.2020
9 BV 17.2417 -

Kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung in faktischem Industriegebiet zulässig

Kein Widerspruch zur typischen Funktion eines Industriegebiets

Ein kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung ist in einem faktischen Industriegebiet zulässig. Ein solcher Betrieb widerspricht nicht der typischen Funktion eines Industriegebiets. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 wurde in Bayern die Umnutzung einer Werkstatt mit Büro zu einem kleinen Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung genehmigt. Das entsprechende Grundstück lag in einem faktischen Industriegebiet. Einen Bebauungsplan gab es nicht. Die Eigentümerin mehrerer in der Umgebung des geplanten Bordells gelegenen Grundstücke war mit dem Vorhaben nicht einverstanden und erhob daher Klage gegen die Nutzungsänderung. Die Klägerin betrieb auf den Grundstücken eine Gießerei für Nichteisenmetalle.

Verwaltungsgericht gab Klage statt

Das Verwaltungsgericht Ansbach gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach sei der Bordellbetrieb in dem faktischen Industriegebiet unzulässig. Industriegebiete sollen für erheblich störende Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, offengehalten werden. Das geplante Bordell sei als nicht erheblich störend einzustufen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Baubehörde.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bejaht Zulässigkeit des Bordellbetriebs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied zu Gunsten der Baubehörde. Der Bordellbetrieb sei bauplanungsrechtlich zulässig. Ein Bordell sei in einem Industriegebiet nicht bereits deswegen unzulässig, weil es sich um keinen erheblich störenden Gewerbebetrieb handelt, der deswegen in einem Gewerbegebiet untergebracht werden müsse.

Kein Widerspruch zur typischen Funktion eines Industriegebiets

Ein Bordell ohne Wohnnutzung widerspreche nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht der typischen Funktion eines Industriegebiets. Das Gericht gab zu bedenken, dass Bordelle ihrerseits störende Auswirkungen und erhebliche milieubedingte Begleiterscheinungen haben, die typisierend betrachtet, der allgemeinen Zwecksetzung eines Industriegebiets nicht widersprechen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.10.2017
    [Aktenzeichen: AN 9 K 16.2219]
Urteile zu den Schlagwörtern: Bordell | Prostitution | Industriegebiet | Wohnnutzung | zulässige | zulässiger | Zulässigkeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29336 Dokument-Nr. 29336

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29336

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?