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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011
- L 2 U 566/10 -
Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht immer, wenn Alkohol im Spiel ist. Steht alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache fest, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangten die Witwe und die Halbwaisen nach dem unfallbedingtem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen
Alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nicht hinreichend erwiesen
Die Berufung des Unfallversicherungsträgers hat das Bayerische Landessozialgericht zurückgewiesen. Der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht entfallen, weil der Versicherte unter
Auswirkungen der Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass allein eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Schutz der gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 107 NJW-Spezial 2012, 107
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Dokument-Nr. 12983
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