Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.11.1999
- 2Z BR 77/99 -
Wohneigentum: Kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund Geräuschentwicklung bei geringfügiger Überschreitung der DIN-Norm
Lärmbelästigung durch Toilettenspülung und Wassereinlauf
Kommt es aufgrund der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs zu einer Lärmbelästigung beim Nachbarn einer Wohnungseigentumsanlage, besteht dann kein Anspruch auf Unterlassung, wenn die zugrundeliegende DIN-Norm nur geringfügig überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 baute ein
DIN-Normen maßgeblich zur Feststellung einer nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung
Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zunächst aus, dass jeder
Geräusche durch Toilettenspülung hielten sich im Rahmen der DIN-Norm
Davon ausgehend stellte das Bayerische Oberste Landesgericht fest, dass während der Einlaufzeit für den WC-Spülkasten ein
Nur geringfügige Überschreitung des zulässigen Geräuschpegels durch Wassereinlauf
Im Zusammenhang mit dem Einlassen von Wasser in die Badewanne wurde ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/FGPrax 2000, 15/rb)
Jahrgang: 2000, Seite: 15 FGPrax 2000, 15
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17506
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17506
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.