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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2005
- OVG 11 S 38.05 -
OVG bestätigt zwangsweise Schließung der Bernauer Abfalldeponie
Der gegen die zwangsweise Schließung der vor ca. 2 Wochen in Brand geratenen Abfalldeponie gerichtete Eilantrag der Betreiberfirma blieb auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zurück.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht u.a. aus:
Angesichts der von der Behörde über einen längeren Zeitraum festgestellten Zuwiderhandlungen der Betreiberin gegen die ihr bereits durch Bescheid vom 15. August 2005 aufgegebenen Stilllegungs- und Beräumungspflichten sei die Zwangsmaßnahme nicht schon dadurch entbehrlich geworden, dass die Betreiberin nunmehr ein Schild aufgestellt habe, wonach jegliche Abfallannahme abgelehnt werde.
Auch könne im Hinblick auf den Brand und die dadurch eingetretene unübersichtliche Lage entgegen der Auffassung der Betreiberin nicht angenommen werden, die Betriebsstilllegung habe weitreichendere Folgen als dies bei einem Zuwarten der Behörde für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 6/2005 des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.09.2005
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Dokument-Nr. 1008
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