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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.09.2010
- 1 BvR 1584/10 -
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt
Gericht wird Hinderung an der Erfüllung seiner Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden nicht weiter hinnehmen
Das Bundessverfassungsgericht hat aufgrund einer zu Unrecht eingelegten substanzlosen Verfassungsbeschwerde eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro gegen einen Rechtsanwalt verhängt. Das Gericht bekräftigte einmal mehr, dass es nicht hinnehmen werde, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden.
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht auch gegen den Bevollmächtigten eine Gebühr bis zu 2.600 Euro verhängen, wenn die Einlegung der
Verfassungsbeschwerde genügt nicht ansatzweise den Anforderungen einer nachvollziehbaren Begründung
Die Einlegung einer solchen substanzlosen
Bürgern kann durch Behinderung des Gerichts der Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden
Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühren aufgrund Einlegens einer aussichtslosen Verfassungsbeschwerde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 1354/10 und 2 BvR 1465/10]) - Rüge ohne jede verfassungsrechtliche Substanz - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 1066/08])
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Dokument-Nr. 10270
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