Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.02.2011
- VII R 44/09 -
BFH ruft BVerfG an: Erhöhung der Biersteuersätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht erhält Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit der geänderten steuerrechtlichen Vorschrift
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht um Entscheidung hinsichtlich der Frage gebeten, ob die Erhöhung der Biersteuer durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in formell verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist.
Mit Wirkung ab dem Jahr 2004 wurden die gestaffelten und ermäßigten Biersteuersätze angehoben, die unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 hl
Biersteuersätze bleiben auch nach Neufassung des Biersteuergesetzes unverändert
Durch die Vorlage erhält das Bundesverfassungsgericht erstmals die Gelegenheit, zur formellen Verfassungsmäßigkeit einer durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten steuerrechtlichen Vorschrift Stellung zu nehmen. Dabei kann es die Nichtigkeit der Norm feststellen oder eine zeitlich begrenzte Fortgeltung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anordnen, wie es dies beim Personenbeförderungsgesetz getan hat. Inzwischen hat der Gesetzgeber zum 1. April 2010 das Biersteuergesetz 1993 neu gefasst und dabei die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 angehobenen Biersteuersätze unverändert gelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11521
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11521
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.