Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.04.2011
- VI R 8/10 -
BFH: Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Aufwendungen, die die Leistungen von Pflegepflichtversicherung und ergänzender Pflegekrankenversicherung überschreiten, sind abziehbar
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebte der pflegebedürftige (Pflegestufe III) Kläger in einem
Aufwendungen für Altenpflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies die Revision des Klägers zurück. Das Finanzamt habe die Leistungen aus der ergänzenden Pflegekrankenversicherung zu Recht auf die als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Pflegekosten des Klägers angerechnet. Pflegekosten seien ebenso wie Krankheitskosten eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- BFH: Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.04.2010
[Aktenzeichen: VI R 51/09]) - FG Köln: Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug
(Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009
[Aktenzeichen: 12 K 4176/07]) - BFH: Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.02.2011
[Aktenzeichen: VI R 16/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11743
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11743
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.