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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02.2012
- 8 B 10078/12.OVG -
Fehlende baurechtliche Genehmigung – Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim sofort vollziehbar
Sofortvollzug der Nutzungsuntersagungsverfügung aufgrund bestehender Gefahren für Leib und Leben zulässig
Eine Kreisverwaltung darf einem NPD-Kreisverband die Nutzung einer ehemaligen Gaststätte als Parteiheim, für die keine baurechtliche Genehmigung vorliegt, mit sofortiger Wirkung untersagen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall nutzte der NPD-Kreisverband die ehemalige
Lärmauswirkungen müssen aufgrund geänderter Nutzung des Gaststättenbetriebs neu geprüft werden
Ob die Untersagungsverfügung in jeder Hinsicht rechtmäßig sei, könne im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen bleiben. Allerdings spreche einiges dafür, dass für die Nutzung der ehemaligen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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[Aktenzeichen: VG 1 L 791/11]) - Grundrecht der Versammlungsfreiheit gilt auch für die NPD
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.10.2007
[Aktenzeichen: 6 K 2153/07])
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Dokument-Nr. 13091
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