wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02.2012
8 B 10078/12.OVG -

Fehlende baurechtliche Genehmigung – Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim sofort vollziehbar

Sofortvollzug der Nutzungsuntersagungsverfügung aufgrund bestehender Gefahren für Leib und Leben zulässig

Eine Kreisverwaltung darf einem NPD-Kreisverband die Nutzung einer ehemaligen Gaststätte als Parteiheim, für die keine baurechtliche Genehmigung vorliegt, mit sofortiger Wirkung untersagen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall nutzte der NPD-Kreisverband die ehemalige Gaststätte in Herschberg (Café Hartmann) ohne baurechtliche Genehmigung als Parteiheim. Daraufhin untersagte die Kreisverwaltung Südwestpfalz diese Nutzung und ordnete den Sofortvollzug der Verfügung an. Den Antrag des Kreisverbandes, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Lärmauswirkungen müssen aufgrund geänderter Nutzung des Gaststättenbetriebs neu geprüft werden

Ob die Untersagungsverfügung in jeder Hinsicht rechtmäßig sei, könne im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen bleiben. Allerdings spreche einiges dafür, dass für die Nutzung der ehemaligen Gaststätte als Parteiheim eine eigenständige Baugenehmigung notwendig sei, über die der NPD-Kreisverband derzeit nicht verfüge. So dürften die beabsichtigten Versammlungen, Vortragsveranstaltungen und sonstige Treffen von bis zu 70 Personen zu einer im Vergleich zum bisherigen Gaststättenbetrieb deutlich anderen Nutzungsqualität führen. Deshalb müssten insbesondere die Lärmauswirkungen der Nutzung neu geprüft werden. Außerdem bestünden starke Bedenken, ob bei den zum Teil sehr verwinkelt angeordneten Räumen die Brandsicherheit gewährleistet sei. Bei der jetzt beabsichtigten Intensivierung der Nutzung mit deutlich erhöhtem Gefahren- und Störpotential könne die Bauaufsicht auf einer strengen Beachtung der Brandschutzvorschriften bestehen, obwohl sie den früheren Gaststättenbetreibern Mitte der 1990er Jahre bei gleicher Raumaufteilung eine eingeschränkte Weiternutzung ermöglicht habe. Wegen der Gefahren für Leib und Leben müsse es deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens beim Sofortvollzug der Nutzungsuntersagungsverfügung bleiben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bauaufsicht | Baugenehmigung | Gaststätte | Lärm | Krach | NPD | Versammlungsort

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13091 Dokument-Nr. 13091

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13091

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?