wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.05.2012
3 L 298/12.MZ -

Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei Verkehrsverstoß mit nur einem Fahrzeug

Weitere angeführte unaufgeklärte Verkehrsverstöße als Beurteilungsgrundlage nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht Mainz hat die sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens, wegen eines begangenen Verkehrsverstoßes mit nur einem Fahrzeug des Fuhrparks, gestoppt. Das Gericht erklärte die Entscheidung der Kreisverwaltung für ermessensfehlerhaft.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls ist Halterin von 93 Fahrzeugen, die auf Standorte im gesamten Bundesgebiet verteilt sind. Mit einem der Fahrzeuge wurde im Sommer 2011 eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen; der Verantwortliche konnte nicht ermittelt werden. Daraufhin ordnete die Kreisverwaltung Mainz-Bingen der Antragstellerin gegenüber das Führen eines Fahrtbuches für jedes auf sie zugelassene Fahrzeug für die Dauer von 30 Monaten unter gleichzeitiger Anordnung des Sofortvollzugs an. Sie begründete dies unter anderem damit, dass von 1998 bis 2011 vier mit Fahrzeugen der Antragstellerin begangene Verkehrsverstöße nicht hätten aufgeklärt werden können.

Fahrtenbuchauflage bei mehreren ungeklärten Verkehrsverstöße mit verschiedenen Fahrzeugen zulässig

Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz haben auf Antrag der Antragstellerin den Sofortvollzug der Fahrtenbuchauflage gestoppt. Grundsätzlich sei zwar eine Fahrtenbuchauflage bezüglich des gesamten Fuhrparks eines Unternehmens möglich, wenn mehrere ungeklärt gebliebene Verkehrsverstöße mit verschiedenen Fahrzeugen des Unternehmens vorlägen. Im Falle der Antragstellerin sei die entsprechende Entscheidung der Kreisverwaltung jedoch ermessensfehlerhaft. Die Kreisverwaltung habe vor Erlass der Auflage nicht ermittelt, wie viele Fahrzeuge der Fuhrpark der Antragstellerin umfasse. Außerdem habe sie keine Erhebungen darüber angestellt, in welchem Umfang in der Vergangenheit Verkehrszuwiderhandlungen mit Fahrzeugen der Antragstellerin begangen worden seien und wie viele Verstöße nicht hätten aufgeklärt werden können. Die vier angeführten Verstöße reichten insofern nicht als Beurteilungsgrundlage aus, weil sie teilweise schon Jahre zurücklägen oder bereits früher Anlass für Fahrtenbuchauflagen gewesen seien.

Fahrtenbuchauflage war ermessensfehlerhaft

Ermessensfehlerhaft sei die Fahrtenbuchauflage auch insoweit, als sie auf 30 Monate angelegt sei. Nach der eigenen Verwaltungspraxis der Kreisverwaltung setze eine Fahrtenbuchauflage für 30 Monate voraus, dass unaufgeklärte Verkehrsverstöße vorlägen, die in der Addition zu fünf Punkten geführt hätten. Vorliegend kämen aber insgesamt allenfalls vier Punkte zusammen, da die mehr als 10 Jahre zurückliegenden Verstöße nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13582 Dokument-Nr. 13582

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13582

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?