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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2012
- OVG 11 N 82.10 -
Streit um Vergabe von Sendefrequenzen: "Radio Paradiso" darf zunächst weiter senden und Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss über Vergabe neu entscheiden
Frequenz "Oldiestar" darf bis zur neuen Vergabeentscheidung weiter genutzt werden
"Radio Paradiso" darf weiterin die Sendefrequenz "Oldiestar" nutzen und ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat nunmehr mit Beschluss den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin abgelehnt, so dass dieses jetzt rechtskräftig geworden ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mit Urteil vom 11. November 2010 die Entscheidung der
Medienanstalt kann Zweifel an vorinstanzlichen Urteil nicht genügend darlegen
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils habe die
Neue Vergabeentscheidung muss getroffen werden
Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/db)
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Dokument-Nr. 13692
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