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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2012
- S 25 AS 796/12 ER -
Jobcenter nicht zur Übernahme von Mietschulden aus Garagenmietvertrag sowie von Prozess- und Anwaltskosten verpflichtet
Auf Räumung der Wohnung verklagt: Jobcenter verweigert zurecht Übernahme von Mietschulden
Eine Übernahme von Schulden zur Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit durch das Jobcenter setzt voraus, dass die begehrte Schuldenübernahme zur Sicherung der bisherigen Unterkunft überhaupt geeignet ist. Mietschulden aus einem separaten Garagenmietvertrag sowie Prozess- und Anwaltskosten des Vermieters stellen jedenfalls keine übernahmefähigen Mietschulden dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem vorliegenden Fall war der Antragsteller von seinem Vermieter auf Zahlung von Mietrückständen für die von ihm bewohnte Wohnung, die separat angemietete Garage und von Rücklastschriftgebühren sowie auf
Darlehensweise Übernahme der Mietschulden nur in Notlagen gerechtfertigt
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass nach dem SGB II zwar auch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14003
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