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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2012
- 7 CS 12.1423 -
Iranischer Fernsehsender darf Programm bis auf Weiteres nicht über deutsche Satelliten-Bodenstation verbreiten
Fehlende Genehmigung nach dem Europarecht verhindert Nutzung der deutschen Satelliten-Bodenstation
Der iranische Fernsehsender „Press TV“ darf sein Programm bis auf Weiteres nicht über eine deutsche Satelliten-Bodenstation verbreiten. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die britische Medienaufsicht Ofcom hatte die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des Senders im Januar 2012 widerrufen. In der Folgezeit wurde das Programm über
Sender unterliegt deutscher Rechtshoheit
Das Verwaltungsgericht München hatte einem Antrag des Senders im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben, sein Programm vorerst weiter über die in Bayern gelegene Satelliten- Bodenstation verbreiten zu dürfen. Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun aufgehoben und den Eilantrag des Senders abgelehnt. Die Untersagung sei nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden. Der Sender unterliege wegen der Nutzung der Satelliten-Aufwärtsstrecke von deutschem Boden aus deutscher Rechtshoheit. Solange er weder über eine inländische Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunk noch über eine ausländische, nach Europarecht anzuerkennende Genehmigung verfüge, dürfe er die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- EuGH: Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache durch Roj TV in Deutschland weiterhin möglich
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: C-244/10 und C-245/10]) - Kurdischer Fernsehsender darf trotz Verbotsverfügung des Bundesministerium des Innern weiterhin in Deutschland sein Programm ausstrahlen
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.05.2009
[Aktenzeichen: 6 VR 3.08 und 6 VR 4.08])
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Dokument-Nr. 14139
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