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Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.09.2013
- 1 B 104/13 -
Vereinsverbot für Motorradclub "Mongols MC Bremen" rechtmäßig
Eilantrag bleibt vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat das von der Stadt ausgesprochene Vereinsverbot gegen den Motorradclub "Mongols MC Bremen" nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Senator für Inneres und Sport den Verein "Mongols MC Bremen" am 19. Mai 2011 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Begründung verboten, dass sein Zweck und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen.
Motorradverein erhebt Klage gegen Vereinsverbot
Gegen die Verbotsverfügung hat der Verein vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, das hierfür erstinstanzlich zuständig ist, Klage erhoben. Der Verein weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Bei dem Verein handele es sich um einen reinen Motorradclub. Im Mai 2013 hat der Verein zusätzlich zu der Klage in einem Eilverfahren beantragt, das
Verbotsverfügung nach bisherigem Erkenntnisstand für rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht hält die Verbotsverfügung nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig. Es begründet dies insbesondere mit den Ereignissen am 7. Mai 2011 vor dem damaligen Vereinsheim der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online
- Verbot der Vereinigung "Besseres Hannover" rechtmäßig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.09.2013
[Aktenzeichen: 11 KS 288/12]) - Vereinsverbot der "Bandidos Neumünster" bestätigt
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.11.2012
[Aktenzeichen: 4 KS 1/10]) - Vereinsverbote für Frankfurter Hells Angels bleiben bestehen
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.02.2013
[Aktenzeichen: 8 C 2118/11 und 8 A 2134/11])
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Dokument-Nr. 16740
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