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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 28.08.2013
- A 5 K 1406/13 -
Afghanischer Asylbewerber darf nicht nach Ungarn abgeschoben werden
Menschenwürdige Existenzmöglichkeit in Ungarn nicht sichergestellt
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem afghanischen Asylbewerber bis zur endgültigen Entscheidung im Klageverfahren vorläufig Schutz gegenüber seiner Abschiebung nach Ungarn gewährt, weil Ungarn ihn nach Durchführung eines ungarischen Asylverfahrens zwar nicht nach Afghanistan abschiebe, für ihn aber in Ungarn voraussichtlich keine menschenwürdige Existenzmöglichkeit bestehe.
Das Verwaltungsgericht erläuterte in seiner Entscheidung, dass nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnismitteln mit einiger Wahrscheinlichkeit ernstlich zu befürchten sei, dass
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte Besserung der Verhältnisse in Ungarn darlegen müssen
Dass die vorliegenden Erkenntnismittel nun schon ein bis zwei Jahre alt seien, gehe nicht zu seinen Lasten. Jedenfalls für das Jahr 2011 und die Zeit davor spreche viel für das Vorliegen systemischer Mängel im oben beschriebenen Sinn. In rechtlicher Hinsicht spreche dann aber einiges dafür, dass es Sache des Bundesamts für Migration und
Zuletzt erreichte Verbesserungen wegen Überlastung der vorhandenen Einrichtungen nicht mehr ausreichend
Einer Entkräftung der mit hoher Gewissheit bis vor kurzer Zeit gegebenen systemischen Mängel bedürfe es umso mehr, als die Zahl der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Mitgliedsstaat muss während Prüfung des Asylantrags Mindestgrundversorgung von Asylbewerbern sicherstellen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: C-179/11]) - Drohende menschenunwürdige Behandlung: Asylbewerber darf nicht nach Italien überstellt werden
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2012
[Aktenzeichen: A 7 K 1877/12])
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Dokument-Nr. 16761
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