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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2004
- 1 Ss 46/04 -
Keine zwangsläufige Strafbarkeit der Äußerung "Sie können mich mal..." als Beleidigung
Mehrdeutigkeit der Redewendung
Die Redewendung "Sie können mich mal…" ist mehrdeutig. Daher stellt eine solche Äußerung nicht zwangsläufig eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Vielmehr kommt es auf die konkrete Situation an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe damit befassen, ob die Äußerung "Wissen Sie was, Sie können mich mal…" gegenüber einer Gemeindevollzugsbeamtin eine strafbare Beleidigung darstellte. Das Landgericht Karlsruhe bejahte dies und verurteilte den sich Äußernden zu einer Geldstrafe von 540 €.
Zweifelsfreie Kundgabe der Missachtung lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Erwägungen des Landgerichts eine Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB nicht tragen konnten. Es führte dazu aus, dass eine strafbare Beleidigung vorliege, wenn eine Äußerung eine Kundgabe der
Mehrdeutigkeit der Äußerung
Die Äußerung habe für sich genommen nach Auffassung des Oberlandesgerichts keinen negativen Bedeutungsinhalt enthalten. Sie sei vielmehr
Aufhebung des Landgerichtsurteils
Da sich das Landgericht Karlsruhe nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht hinreichend damit auseinandergesetzt hatte, wie die Äußerung des Angeklagten in der konkreten Situation zu verstehen war und es seine Bewertung nicht von anderen denkbaren Auslegungsinhalten abgegrenzt hat, hob es das Urteil des Landgerichts auf und wies die Sache zur Neuentscheidung zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karslruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2003
- "Dann bekommt ihr auf die Fresse" ist keine Beleidigung
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2009
[Aktenzeichen: 256 Cs 160/08]) - Die Äußerung "Oberförster" gegenüber einem Polizisten stellt keine Beleidigung dar
(Amtsgericht Berlin Tiergarten, Beschluss vom 26.05.2008
[Aktenzeichen: (412 Ds) 2 Ju Js 186/08 (74/08) Jug, 412 Ds 74/08 Jug])
Jahrgang: 2005, Seite: 139 NJW-Spezial 2005, 139 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2005, Seite: 158 NStZ 2005, 158 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2006, Seite: 345 NStZ 2006, 345 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2004, Seite: 482 NZV 2004, 482 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 107, Seite: 102 VRS 107, 102 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2004, Seite: 429 zfs 2004, 429
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Dokument-Nr. 17205
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