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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.04.2005
- 1 UF 64/05 -
Gebuchter Dänemarkurlaub: Nicht betreuender Elternteil hat Anspruch auf Schadenersatz bei Verweigerung der Herausgabe der Kinder
Nutzlos gezahlte Urlaubskosten begründen Schadenersatzanspruch
Bucht der nicht betreuende Elternteil für sich und seine Kinder einen Urlaub, steht ihm ein Schadenersatzanspruch zu, wenn der Urlaub aufgrund der Weigerung des anderen Elternteils die Kinder herauszugeben, nicht zustande kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen seines ihm zustehenden Umgangsrechts buchte der
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies beide Berufungen zurück. Dem Kläger habe ein Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die beklagte Ex-Frau habe das Umgangsrecht des Klägers rechtswidrig und schuldhaft verletzt. Da Sinn und Zweck des Umgangsrechts sei, dem nicht betreuenden Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen sowie die bestehenden Bindungen zu pflegen, dürfe ein
Pflicht der Ex-Frau zur Förderung des Umgangs
Soweit die beklagte Ex-Frau angab, die
Schadenersatzanspruch in Höhe von nur 50 % der Reisekosten
Dem Kläger stünde aber nur ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50 % der Reisekosten zu, so das Oberlandesgericht weiter. Denn der vollständige Ausfall der Reise habe nicht nur auf der Weigerung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gelnhausen, Urteil vom 10.02.2005
[Aktenzeichen: 65 F 1271/04]
Jahrgang: 2005, Seite: 1339 NJW-RR 2005, 1339 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2005, Seite: 539, Entscheidungsbesprechung von Martin Haußleiter und Barbara Schiebel NJW-Spezial 2005, 539 (Martin Haußleiter und Barbara Schiebel)
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Dokument-Nr. 17905
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