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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.09.2013
- 32 W 1760/13 -
Klage auf Feststellung der Mängelbeseitigung: Streitwert bemisst sich nach Jahresbetrag der Mietminderung
Grundlage für Mietminderung ist Bruttomiete
Der Streitwert einer Klage gerichtet auf Feststellung der Mängelbeseitigung bemisst sich nach dem Jahresbeitrag der Mietminderung. Grundlage für die Mietminderung ist die Bruttomiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht München über den
Streitwert bemisst sich nach Jahresbetrag der Mietminderung
Das Oberlandesgericht München entschied, dass sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/MDR 2013, 1435/rb)
- Amtsgericht Erding, Entscheidung
[Aktenzeichen: 3 C 1412/12]
- Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Minderungsrechts richtet sich nach Jahresbetrag des Minderungsbetrags
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.08.2010
[Aktenzeichen: 8 W 38/10]) - Streitwert für Klage auf Feststellung einer Mietminderung beträgt das 12-fache des Minderungsbetrags
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.01.2014
[Aktenzeichen: 8 W 96/13])
Jahrgang: 2013, Seite: 1435 MDR 2013, 1435 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 707, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2013, 707 (Michael Drasdo)
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Dokument-Nr. 17920
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