Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2014
- 13 WF 22/14 -
Samenspende und Vaterrechte: Mütter sind biologischem Vater gegenüber zur Auskunft über persönliche Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verpflichtet
Auskunftsverlangen ist nicht als schikanöses Verhalten anzusehen und widerspricht nicht dem Kindeswohl
Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bewilligte damit dem antragstellenden Vater Verfahrenskostenhilfe.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller aus Düsseldorf ist gerichtlich festgestellter Vater einer von der Antragsgegnerin geborenen Tochter. Die Antragsgegnerin und ihre Lebensgefährtin aus dem Münsterland wollten Mütter werden. Über ein Internetportal gelangten sie an den Antragsteller, der sich zur Spende seines Samens bereit erklärte. Nach erfolgter
Mutter ist biologischem Vater gegenüber zur Auskunftserteilung über persönliche Verhältnisse der gemeinsamen Tochter verpflichtet
In seiner Entscheidung wies das Oberlandesgericht Hamm darauf hin, dass die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei die Antragsgegnerin gemäß § 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, dem Antragsteller
OLG bejaht belästigendes Verhalten des Vaters
Es sei zwar nicht zu verkennen, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin und auch andere Mütter seiner Kinder belästige, wie die im Verfahren vorgelegten E-Mails bezeugten. Dabei wähle er den Frauen gegenüber auch vulgäre und die Grenze einer Strafbarkeit überschreitende beleidigende Äußerungen.
Auskunftserteilung widerspricht nach derzeitiger Sachlage nicht dem Kindeswohl
Das beschriebene Verhalten des Antragstellers ändere nichts an seiner Vaterschaft und dem ihm grundsätzlich zustehenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: XII ZR 49/11]) - Anonyme Samenspende: Bei Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten
(Amtsgericht Elmshorn, Beschluss vom 20.12.2010
[Aktenzeichen: 46 F 9/10]) - Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei anonymer Samenspende
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.05.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 28.12])
Jahrgang: 2014, Seite: 444 GesR 2014, 444 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 838 MDR 2014, 838 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 2369 NJW 2014, 2369 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 529 ZD 2014, 529
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18217
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18217
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.