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Landgericht Krefeld, Beschluss vom 26.03.2014
- 2 O 294/13 -
Reisekosten eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts sind stets zu erstatten
Keine Notwendigkeitsprüfung gemäß § 91 Abs. 2 ZPO
Nimmt sich die Partei eines Rechtsstreits einen im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen Reisekosten nach § 91 Abs. 2 ZPO stets zu erstatten. Eine Notwendigkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm sich die Klägerin eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Krefeld einen außerhalb von Krefeld ansässigen
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten
Das Landgericht Krefeld entschied zu Gunsten der Klägerin. Die durch die Beauftragung des nicht in Krefeld ansässigen Rechtsanwalts entstandenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2014
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 540, Entscheidungsbesprechung von Norbert Schneider NJW-Spezial 2014, 540 (Norbert Schneider)
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Dokument-Nr. 18870
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