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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10.10.2014
- S 20 AS 5639/14 ER -
Hartz IV: Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine
Hilfeempfänger muss sich nicht auf die Nutzung eines Waschsalons verweisen lassen
Auch Alleinstehende haben einen Anspruch nach dem SGB II ("Hartz IV") auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 35-jährige arbeitslose Antragsteller bezog nach
SG: Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine
Das Sozialgericht gab dem Antrag überwiegend statt und sprach ihm unter anderem Geldleistungen für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2014
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 19013
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