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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2015
- 8 U 212/14 -
Wirksame Räumung von Gewerberäumen trotz Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen
Vorliegen einer schadenersatzauslösenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht
Lässt ein Gewerbemieter in den Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Gaststätte von ihrer Vermieterin wegen Zahlungsverzugs im März 2014 fristlos gekündigt wurde, stritten sich die ehemaligen Mietvertragsparteien über das Vorliegen einer wirksamen Räumung. Die Vermieterin verneinte eine solche. Sie ging vielmehr von einer unzulässigen Teilräumung aus, weil die Mieterin
Zurücklassen von Gegenständen kann unzulässige Teilräumung darstellen
Das Kammergericht führte zu dem Fall aus, dass die Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses auch die Räumung der Mietsache von eingebrachten Sachen umfasse. Lasse der Mieter eine erhebliche Menge ihm gehörender Gegenstände zurück, so stelle dies eine unzulässige Teilräumung dar. Davon sei aber dann nicht zu sprechen, wenn
Wirksame Räumung trotz Zurücklassen von Sperrmüll
Es sei nach Ansicht des Kammergerichts nicht von einer unzulässigen Teilräumung auszugehen, wenn der Mieter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
- Keine Rückgabe der Mietwohnung bei Zurücklassen von Waschmaschine und Einbauküche
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 26.04.2013
[Aktenzeichen: 28 C 3962/11]) - Kein Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen fehlender Räumung durch Mieter bei Verhinderung der Beräumung
(Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 13.08.2020
[Aktenzeichen: 23 C 425/19 (2)])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2015, Seite: 1094 GE 2015, 1094 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 759 MDR 2015, 759 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2015, Seite: 232 MietRB 2015, 232 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 524 WuM 2015, 524
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Dokument-Nr. 21248
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