wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2015
8 U 212/14 -

Wirksame Räumung von Gewerberäumen trotz Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen

Vorliegen einer schaden­ersatz­auslösenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht

Lässt ein Gewerbemieter in den Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schaden­ersatz­pflicht des Mieters auslösen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Gaststätte von ihrer Vermieterin wegen Zahlungsverzugs im März 2014 fristlos gekündigt wurde, stritten sich die ehemaligen Mietvertragsparteien über das Vorliegen einer wirksamen Räumung. Die Vermieterin verneinte eine solche. Sie ging vielmehr von einer unzulässigen Teilräumung aus, weil die Mieterin Sperrmüll in den Kellerräumen zurückließ. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Zurücklassen von Gegenständen kann unzulässige Teilräumung darstellen

Das Kammergericht führte zu dem Fall aus, dass die Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses auch die Räumung der Mietsache von eingebrachten Sachen umfasse. Lasse der Mieter eine erhebliche Menge ihm gehörender Gegenstände zurück, so stelle dies eine unzulässige Teilräumung dar. Davon sei aber dann nicht zu sprechen, wenn Sperrmüll im Keller zurückgelassen werde.

Wirksame Räumung trotz Zurücklassen von Sperrmüll

Es sei nach Ansicht des Kammergerichts nicht von einer unzulässigen Teilräumung auszugehen, wenn der Mieter Sperrmüll im Keller belässt. Vielmehr sei dennoch von einer wirksamen Räumung auszugehen. Allerdings liege in einem solchen Fall eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht vor, welche eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 1094
GE 2015, 1094
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 759
MDR 2015, 759
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2015, Seite: 232
MietRB 2015, 232
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 524
WuM 2015, 524

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21248 Dokument-Nr. 21248

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?