Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.10.2016
- 1 BvR 1704/16 -
Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
Beschwerdeführer muss unmittelbare und gegenwärtige Verletzung seiner Grundrechten durch Gesetzt belegen können
Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren "Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht ergänzend Arbeitslosengeld II. Die von ihm erhobene
Orientierung an "Vorlage" für Rechtssatzverfassungsbeschwerden grundsätzlich nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die
Betroffener muss vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen
Vor Einlegung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23342
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23342
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.