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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2017
- VG 27 L 502.16 -
Bundeskanzleramt in Sachen Böhmermann zur Auskunft verpflichtet
Begehrte Informationen lassen keinen Schluss auf künftige Regierungsentscheidungen und deren Grundlagen zu
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass das Bundeskanzleramt einem Journalisten über weitere Details im Zusammenhang mit der sogenannten Böhmermann-Affäre geben muss.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte es das Bundeskanzleramt unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt, einen Journalisten u.a. darüber zu informieren, ob der Bundeskanzlerin die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu den juristischen Implikationen des "Schmähgedichts" von
Annahme nachteiliger Auswirkungen auf Beziehungen zur Türkei von Bundeskanzleramt nicht einleuchtend begründet
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Bundeskanzleramt im Wege einstweiliger Anordnung weitgehend zur Auskunftserteilung. Danach muss das Bundeskanzleramt insbesondere mitteilen, ob und gegebenenfalls wann genau der Bundeskanzlerin die rechtliche Einschätzung des Auswärtigen Amtes oder sonstige Dokumentationen aus der betreffenden Fernsehsendung vorgelegt wurden und von ihr zur Kenntnis genommen worden sind. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Antragsteller auf den allgemeinen presserechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 23999
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