Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 27.02.2015
- 381 OWi - 9673 JS 32833/14 -
Betroffener hat Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten aus einer Geschwindigkeitsmessung
Herausgabe in unverschlüsselter Form an Verteidiger oder Sachverständigenbüro
Der Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung hat gegen die Gerätefirma einen Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form. Die Herausgabe kann direkt an den Verteidiger oder an ein von ihm benanntes Sachverständigenbüro erfolgen. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Streitfall geriet ein Autofahrer im Januar 2014 in eine
Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form
Das Amtsgerichts Kassel entschied zu Gunsten des Betroffenen und verpflichtete die Firma, die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2017
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 355 zfs 2015, 355
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24063
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24063
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.