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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2014
- I ZB 38/14 -
BGH: Bei Frage der Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch Rechtsanwalt ist Zeitersparnis zu berücksichtigen
Weitere wichtige Umstände sind Höhe der Mehrkosten und Bedeutung des Rechtsstreits
Bei der Frage, ob die Kosten einer Flugreise zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zählen, ist neben der Höhe der Mehrkosten und der Bedeutung des Rechtsstreits noch die Zeitersparnis gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob die Flugreisekosten von in München ansässigen Rechtsanwälten in Höhe von insgesamt ca. 2.007 EUR erstattungsfähige
Zeitersparnis kann Flugreise rechtfertigen
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass bei der Prüfung, ob die
Keine Erstattungsfähigkeit der Flugreisekosten aufgrund mangelnden Vortrags zur Zeitersparnis
Der Bundesgerichtshof bestätigte dennoch die Entscheidung der Vorinstanz. Die Flugreisekosten seien nicht erstattungsfähig. Zwar stehe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Beschluss vom 03.02.2014
[Aktenzeichen: 26 O 92/12] - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 20.03.2014
[Aktenzeichen: 2 W 57/14]
Jahrgang: 2015, Seite: 509 GRUR 2015, 509 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 547 MDR 2015, 547 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 761 NJW-RR 2015, 761 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 909 VersR 2015, 909 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 404 zfs 2015, 404
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Dokument-Nr. 24122
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