wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.05.2006
2 BvR 1589/05 -

Tachomanipulation: Keine Strafbarkeit bei Reparatur und Justierung

Die Strafbarkeit von Tachomanipulation gemäß § 22 b StVG erfasst nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Am 18. August 2005 ist die Strafvorschrift des § 22 b Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten, die das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, sowie das Herstellen, Verschaffen, Feilhalten oder Überlassen von Computerprogrammen, deren Verwendungszweck die Begehung einer solchen Straftat ist, unter Strafe stellt. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Die Beschwerdeführer, deren unternehmerisches Betätigungsfeld die digitale Programmierung von Wegstreckenzählern zum Zweck von deren Umstellung, Reparatur und Justierung sowie die Herstellung hierfür geeigneter Software umfasst, sind der Auffassung, dass ihre Tätigkeit durch diese Strafvorschrift unter Strafe gestellt werde und sie dadurch unter anderem in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden. Ihre unmittelbar gegen die Norm erhobene Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Zur Begründung führt die Kammer aus, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm nicht beschwert seien. Die Vorschrift ziele auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen. Was das Bereitstellen von Software betrifft, sei es nicht ausreichend, dass das Computerprogramm lediglich zur Begehung der in Bezug genommenen Straftaten geeignet ist. Die von der Vorschrift geforderte Zweckbestimmung müsse vielmehr eine Eigenschaft des Computerprogramms darstellen; es müsse sich also um „Verfälschungssoftware“ für die strafbare Manipulation von Wegstreckenzählern oder Geschwindigkeitsbegrenzern handeln. Darum gehe es hier gerade nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/06 des BVerfG vom 09.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2434 Dokument-Nr. 2434

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?