Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2017
- VG 27 L 295.17 -
Bundeskanzleramt muss Liste über Teilnehmer bei dienstlichen Abendessen der Bundeskanzlerin veröffentlichen
Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin wird durch Bekanntgabe der Informationen nicht beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt Auskunft darüber erteilen muss, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die weder ein politisches Amt oder Mandat innehatten.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein eingetragener Verein, der zu seinen Zielen die Förderung des demokratischen Staatswesens und die Aufklärung über die Tätigkeiten von Abgeordneten und die Information über politische Entscheidungsprozesse zählt. Er betreibt eine Internetseite, auf der er über die Ergebnisse seiner Recherchen berichtet. Vom Bundeskanzleramt begehrte er
Antragsteller kann sich bei Auskunftsbegehren auf Rundfunkfreiheit berufen
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Bundeskanzleramt im Wege der einstweiligen Anordnung zur
Ein entsprechender Antrag des Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG 2 L 83.17) keinen Erfolg.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Kein Anspruch auf Auskunft über Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017
[Aktenzeichen: OVG 6 S 1.17]) - Presseauskunft: Journalisten haben bei Anfragen keinen Anspruch auf Aktualitätsvorsprung
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2015
[Aktenzeichen: VG 27 K 183.12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24485
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24485
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.