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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.07.2015
- 3 Wx 120/14 -
Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über Überschuldung des Nachlasses setzt Annahme der Werthaltigkeit des Nachlasses durch Erben voraus
Keine Annahme der Werthaltigkeit durch Erben bei fehlender Vorstellung vom Nachlasswert
Die Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen des Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses setzt voraus, dass der Erbe von einer Werthaltigkeit des Nachlasses ausging. Daran fehlt es, wenn der Erbe keine genauen Vorstellungen vom Nachlasswert hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod seiner Mutter im Mai 2014 nahm der Sohn das Erbe an. Er ging dabei davon aus, dass er nach Auflösung der Wohnung seiner verstorbenen Mutter "mehr oder weniger bei null" bleibe. Genaue Vorstellungen vom Nachlasswert hatte er jedoch nicht. Als er im Juli 2014 durch die Einsicht der Bankunterlagen von der
Amtsgericht hielt Anfechtung wegen Irrtums für unwirksam
Das Amtsgericht Ahrensburg hielt die
Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Erben zurück. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2017
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Ahrensburg, Beschluss vom 28.11.2014
[Aktenzeichen: 30 VI 461/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 214 ErbR 2016, 214 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2016, Seite: 492 FamRZ 2016, 492 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 330 NJW-RR 2016, 330 | Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Jahrgang: 2016, Seite: 82 ZEV 2016, 82
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Dokument-Nr. 25138
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