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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.01.2018
- VG 6 L 756.17 -
Auch Vermietung von Wohnraum als Monteurunterkunft verstößt gegen Zweckentfremdungsverbot
Art und Dichte der Wohnungsbelegung ist als zweckentfremdungsrechtlich verbotene Fremdenbeherbergung anzusehen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass auch die Vermietung von Wohnraum an Unternehmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) verstößt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls mietete im Jahr 2015 eine 3-Zimmer-Wohnung mit etwa 80 m² an. Er möblierte die Wohnung insbesondere mit zwei Einzelbetten je Zimmer, stattete den Haushalt komplett aus und vermietet sie seitdem an Unternehmen, die dort ihre Mitarbeiter unterbringen. Hierfür erhielt er zuletzt eine pauschale Untermiete von monatlich 2.400 Euro. Das Bezirksamt Spandau von Berlin sah hierin eine
Nutzung der Wohnung stellt zweckentfremdungsrechtlich verbotene Fremdenbeherbergung dar
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Es handele sich um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Berliner Ferienwohnungen: Zweckentfremdungsverbot verfassungsgemäß
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2016
[Aktenzeichen: VG 6 K 103.16 u.a.]) - Wohnungsvermietung zu Tagessätzen verstößt gegen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.05.2017
[Aktenzeichen: VG 6 L 223.17])
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Dokument-Nr. 25470
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