Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.03.2018
- BVerwG 1 VR 1.18 -
Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien zulässig
Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines islamistischen Gefährders zur Verhinderung seiner Abschiebung nach Tunesien abgelehnt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein tunesischer Staatsangehöriger, reiste erstmals 2003 und dann erneut 2015 nach Deutschland ein. Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der tunesischen Behörden, in dem ihm unter anderem die Beteiligung an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 zur Last gelegt wurde, wurde er festgenommen.
Behörde ordnet Abschiebung an
Am 1. August 2017 ordnete das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - gestützt auf § 58 a AufenthG - die
Tunesischer Generalstaatsanwalt gibt Erklärung zum strafrechtlichen Sanktionensystem ab
Am 21. Dezember 2017 gab der Generalstaatsanwalt von
Vollzug der Abschiebungsanordnung stehen keine zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote entgegen
Nach Einholung mehrerer Auskünfte des Auswärtigen Amtes hat das Bundesverwaltungsgericht die Gefährdungslage nunmehr dahin bewertet, dass dem Vollzug der Abschiebungsanordnung keine zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote entgegenstehen und es daher keiner förmlichen Zusicherung bedarf. Zwar könne nach den aktuellen Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht ausgeschlossen werden, dass dem Antragsteller in
BVerwG verneint drohende menschenrechtswidrige Behandlung
Damit drohe dem Antragsteller keine Gefahr einer gegen Art. 3 EMRK verstoßenden menschenrechtswidrigen Behandlung durch lebenslange Inhaftierung ohne gesetzlich normierte Regeln über eine vorzeitige Wiedererlangung der Freiheit.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.09.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 1 VR 7.17 und BVerwG 1 VR 8.17]) - BVerwG: Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder nicht zu beanstanden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.2017
[Aktenzeichen: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25772
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25772
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.