wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2018
OVG 1 S 39.18 -

Moscheeverein "Neuköllner Begegnungsstätte" darf im Verfassungsschutzbericht nicht erwähnt werden

Bewertung des Vereins im Verfassungsschutzbericht 2016 missverständlich

Der Verein "Neuköllner Begegnungsstätte" (NBS) darf im anstehenden Verfassungsschutzbericht 2017 nicht erwähnt werden, solange die Bewertung seiner Funktion im Gefüge des sog. legalistischen Islamismus nicht klargestellt wird. Die Beobachtung des Vereins durch den Verfassungsschutz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Beschwerde des Vereins bekanntgegeben.

Im vorliegenden Verfahren ist der Verein Träger der Dar as-Salam-Moschee in Berlin-Neukölln und wird seit 2014 im Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin namentlich genannt.

Verein sieht sich in Religionsfreiheit verletzt

Hintergrund sind Verbindungen der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD), der mitgliederstärksten Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland, zum NBS. Zuletzt wurden diese Verbindungen im Verfassungsschutzbericht für 2016 dargestellt und auch bestimmte Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des NBS aufgelistet. Der dagegen auf Unterlassung einzelner Äußerungen gerichtete Eilantrag des Vereins, der sich insbesondere in seiner Religionsfreiheit verletzt sah, blieb erstinstanzlich ohne Erfolg.

OVG: Bestimmte Äußerungen stellen unzulässige Verdachtsberichterstattung dar

Das Oberverwaltungsgerichts hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts teilweise geändert und dem Eilantrag weitgehend entsprochen. Es hat vorläufig eine wörtliche oder sinngemäße Weiterverbreitung bestimmter Äußerungen aus dem Verfassungsschutzbericht 2016 als unzulässige Verdachtsberichterstattung untersagt. Den angegriffenen Passagen lasse sich - die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen unterstellt - in ihrem Gesamtkontext bei objektiver Würdigung nicht hinreichend klar entnehmen, ob dem NBS mit Gewissheit eigene verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben werden oder ob er lediglich als "Dritter" erwähnt werde, dessen Benennung für das Verständnis der Wirkmechanismen und der Vorgehensweise des sog. legalistischen Islamismus notwendig sei. Zu diesem zählen nicht gewaltbereite Gruppierungen, die eine Doppelstrategie verfolgen. Unter Verschleierung ihrer wahren extremistischen Ziele suchen sie die Nähe zu Institutionen und Vereinen, um Einfluss auf politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse nehmen zu können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26221 Dokument-Nr. 26221

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26221

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?