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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019
- 29 L 334/19 -
Insolvenzverfahren: Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen
Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten kann nur bei gewährleisteter Leistungsfähigkeit des Betriebes erteilt werden
Das Verwaltungsgericht Gericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach nicht verpflichtet ist, dem finanziell angeschlagenen Deutschen Hilfsdienst Kreisverband Mönchengladbach-Viersen e.V. vorläufig eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in Mönchengladbach zu erteilen. Damit darf der Deutsche Hilfsdienst weiterhin keine Krankentransporte in Mönchengladbach durchführen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 28. Dezember 2018 eröffnete das Amtsgericht Mönchengladbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Hilfsdienstes. Die Stadt Mönchengladbach teilte dem Deutschen Hilfsdienstes daraufhin mit, dass eine Wiedererteilung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten, die zum 31. Januar 2019 ausgelaufen ist, wegen des Insolvenzverfahrens auszuschließen sei.
Langfristige Verfügbarkeit erforderlicher finanzieller Mittel zur Führung des Betriebes nicht ausreichend dargelegt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führte zur Begründung der Ablehnung des Eilantrags, mit dem der Deutsche Hilfsdienst die vorläufige Wiedererteilung seiner Genehmigung erstreiten wollte, aus, dass nach den strengen gesetzlichen Vorgaben eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden könne, wenn unter anderem die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27103
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