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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 08.11.2018
- 218 C 164/18 -
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen Mieter einer Eigentumswohnung auf Herausgabe eines Kellerraums
Wohnungseigentümer steht Sondernutzungsrecht an Kellerraum zu
Steht einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem von dem Mieter einer Eigentumswohnung unrechtmäßig genutzten Kellerraum zu, so kann er die Herausgabe des Kellerraums an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Eigentumswohnung nutzten seit dem Jahr 2013 einen Kellerraum im Wohnhaus, da in ihrem eigentlich zugewiesenen Kellerraum Sanierungsarbeiten stattfinden mussten. Nach Abschluss der Arbeiten nutzten die Mieter den Kellerraum weiter, da dieser größer war als der bisher genutzte Raum. Nach der Teilungserklärung stand das
Anspruch auf Herausgabe des Kellerraums
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Sie könne die
Kein Besitzrecht der Mieter
Den Beklagten stehe nach Auffassung des Amtsgerichts kein
Kein Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Zuweisung eines neuen Kellerraums
Soweit die Klägerin oder die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 193 GE 2019, 193
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Dokument-Nr. 27115
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