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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2018
- 14 L 2650/18 -
Rechtsmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen medizinisch bedingten Cannabiskonsums
Grund des Cannabiskonsums aus Gründen der Gefahrenabwehr unerheblich
Einem Autofahrer ist auch dann die Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums zu entziehen, wenn er auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung Cannabis konsumiert. Der Grund des Cannabiskonsums spielt aus Gründen der Gefahrenabwehr keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer mittels Ordnungsverfügung im August 2018 mit sofortigem Vollzug die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass der Autofahrer regelmäßig
Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Autofahrer. Die Fahrerlaubnisentziehung sei
Medizinisch bedingter Cannabiskonsum unbeachtlich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei es unerheblich gewesen, dass der Autofahrer auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.08]) - Medizinal-Cannabis-Patient hat Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019
[Aktenzeichen: 6 K 4574/18])
Jahrgang: 2018, Seite: 683 NJW-Spezial 2018, 683
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Dokument-Nr. 28091
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