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Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2020
- 66 S 310/19 -
Vermieter muss Haltung eines zweiten Hundes in einer Wohnung nicht zwingend zustimmen
Verweigerung der Genehmigung wegen stärkerer Beeinträchtigungen und zu kleiner Wohnung
Ein Vermieter ist nicht grundsätzlich verpflichtet, der Haltung eines zweiten Hundes in der Wohnung zuzustimmen. Vielmehr darf er die Genehmigung verweigern, wenn es zu einer stärkeren Beeinträchtigung kommt und die Wohnung für zwei Hunde zu klein ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Kein Anspruch auf weitere Hundehaltung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der
Verweigerte weitere Hundehaltung wegen stärkerer Beeinträchtigungen und zu kleiner Wohnung
Der Vermieter habe nach Auffassung des Landgerichts aus nachvollziehbaren Gründen die
Mögliches baldiges Versterben des ersten Hundes unbeachtlich
Den Umstand, dass der erste Hund möglicherweise bald verstirbt, hielt das Landgericht für unbeachtlich. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 333/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 31.10.2019
[Aktenzeichen: 23 C 158/19]
- Haltung von mehr als einem Hund entspricht nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung
(Amtsgericht München, Urteil vom 12.05.2014
[Aktenzeichen: 424 C 28654/13]) - Halten von zwei Schäferhunden in 1-Zimmer-Wohnung muss nicht genehmigt werden
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.06.1999
[Aktenzeichen: 33 C 4476/98 - 67]) - Mieter dürfen in 38 qm großen Wohnung Boxerhund halten
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2021
[Aktenzeichen: 210 C 208/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 333 GE 2020, 333
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Dokument-Nr. 28565
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