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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2018
- 10 UF 99/18 -
Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch von für gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten unter den Geschwistern
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nur anwendbar auf Kindesunterhaltsfälle
Unter Geschwistern besteht von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich nur für Kindesunterhaltsfälle. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Sohn für seine Mutter eine Bürgschaft für die
Keine Anwendung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 16.05.2018
[Aktenzeichen: 227 F 2/15]
Jahrgang: 2019, Seite: 198 NJW-Spezial 2019, 198
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Dokument-Nr. 28634
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