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Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.10.2020
- 1 B 126/29 -
Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Meldorf bleibt bestehen
Eilantrag gegen Zutrittsbeschränkungen für Touristen erfolglos
Die Maskenpflicht in zentralen Bereichen Meldorfs (Kreis Dithmarschen) bleibt bestehen. Mit Beschluss hat das Verwaltungsgericht Schleswig es abgelehnt, Eilrechtsschutz gegen die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu gewähren.
Zwar bestünden hinsichtlich der Pflicht, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurants eine
Öffentliches Schutzinteresse hier vorrangig
Deshalb hat das Gericht eine Abwägung der betroffenen Interessen vorgenommen. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Abwehr von Gesundheitsgefahren und der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung das private Interesse des Antragstellers an Spaziergängen, Einkäufen und Restaurantbesuchen ohne
Eilantrag gegen Allgemeinverfügung abgelehnt
Mit Beschluss hat das Gericht den Eilantrag einer Helgoländerin gegen die mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29382
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